Es gibt Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitsrecht / Personalverrechnung. Zur Meldung der Arbeitszeit bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gibt es ab 2026 eine wichtige Neuerung, die für mehr Transparenz bei Arbeitsverhältnissen sorgen soll: Arbeitgeber:innen müssen bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen nicht nur das Gehalt, sondern auch die exakte Arbeitszeit melden. AK-Präsidentin Renate Anderl begrüßt die neue Regelung: „Das bringt Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen. Denn wer arbeitet, muss wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt.“ Die WKO steht laut Medienberichten dem Unterfangen kritisch gegenüber und verweist auf ein Plus an Bürokratie. Die „JOBBERIE – Jobs und mehr“ fasst die Vorteile und Nachteile der Regelung zusammen.
Pro-Argumente für die Meldepflicht der Arbeitszeit:
Mehr Transparenz für Arbeitnehmer:innen: Die genaue Arbeitszeit wird dokumentiert, was Unsicherheiten über die tatsächliche Arbeitszeit und daraus resultierende Ansprüche verringert. Diese führt zu:
- Erleichterung arbeitsrechtlicher Beratungen: Die Überprüfung der Einkommensangemessenheit wird durch genaue Arbeitszeitdaten vereinfacht.
- Effizientere Kontrolle durch die ÖGK: Die Gesundheitskasse kann besser überprüfen, ob gemeldetes Einkommen und Arbeitszeit übereinstimmen, was Missbrauch vorbeugt.
- Fundierte politische Entscheidungen: Präzisere Daten zur Arbeitszeit dienen als Grundlage für arbeitsmarkt-, gleichstellungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen.
- Vermeidung von Meldefristversäumnissen: Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit, Kosten und sorgen für korrekte Versicherungsleistungen.
- Leichtere Bekämpfung der Schwarzarbeit und von Schein- oder Falschanmeldungen
Contra-Argumente und Kritik:
- Bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen: Besonders kleinere Betriebe sehen in der neuen Meldepflicht eine zusätzliche administrative Belastung und technischen Aufwand.
- Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kritisiert die Regelung: Sie bezeichnet die Meldepflicht als „zusätzliche bürokratische Belastung“ für Unternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Meldung bei der ÖGK (Stand 01/2025):
- Änderungen der Arbeitszeit müssen fortlaufend gemeldet werden, solange noch keine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) für den betreffenden Zeitraum erstattet wurde.
- Die mBGM muss korrekt ausgefertigt werden, auch bei flexibler Arbeitszeitgestaltung, wie etwa bei Durchrechnungszeiträumen oder unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (z.B. Bauwirtschaft).
- Meldefristen sind strikt einzuhalten, um Säumniszuschläge und Rückfragen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Meldung der Arbeitszeit bei der ÖGK ab 2026 verpflichtend wird, um die Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer:innen zu erhöhen. Während Arbeitnehmer:innenvertretungen wie die Arbeiterkammer die Maßnahme begrüßen, kritisiert die Wirtschaftskammer den damit verbundenen bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Die ÖGK betont die Wichtigkeit der fristgerechten und korrekten Meldungen, um den Versicherungsschutz und die Leistungsgewährung sicherzustellen.