Ende April sickerten erste Informationen zum geplanten Sparbudget 2027/28 durch. Gerade im Bereich des AMS soll es zu Kürzungen kommen. Geplant sind Einsparungen, die sehr starke Auswirkungen auf Arbeitssuchende, Arbeitnehmer:innen und auf Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen haben. Die „JOBBERIE – Jobs und mehr“ wird sich einige dieser Maßnahmen ansehen und versuchen, die Studienlage respektive die potenziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Den Beginn macht eine Förderung für Unternehmen, die vom AMS direkt ausbezahlt wird. Die Rede ist von der Eingliederungsbeihilfe, eine Förderung die ausschließlich an Unternehmen geht.
Was ist die Eingliederungsbeihilfe?
Bei den Eingliederungsbeihilfen handelt es sich um eines der klassischen Förderinstrumente des AMS. Sie soll bestimmten definierten Gruppen von Arbeitssuchenden die Einstellung und Arbeitsaufnahme erleichtern. Einstellende Unternehmen bekommen eine finanzielle Förderung. Laut Rechnungshofbericht wurden im Jahr 2023 202,52 Millionen Euro (Position: EB (0EB) Eingliederungsbeihilfe (inklusive Saisonstarthilfe) B BAS–IF) an Betriebe ausbezahlt. Laut Transparenzportal des Bundes sanken die Förderungen im Jahr 2024 auf 180,75 Millionen Euro. Im Jahr 2025 blieb der Wert mit 183,61 Millionen Euro relativ stabil.
Wie unterschiedliche Medien (z. B. Der Standard, APA, ORF) berichten, sollen in diesem Bereich Kürzungen um 100 Millionen Euro stattfinden. Das würde ine Kürzung von mehr als der Hälfte der 2025 ausbezahlten Förderungen bedeuten. Als Begründung nennt das Arbeitspapier der ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung mangelnde Treffsicherheit und Mitnahmeeffekte. Dieser Satz fällt auch – um es vorwegzunehmen – in diversen Studien. Doch davon später mehr. Zunächst soll die Frage beantwortet werden: Was ist aber die Eingliederungbehilfe des AMS und wie funktioniert diese?
Eingliederungsbeihilfe: Staatliche Unterstützung für Unternehmen bei der Neueinstellung – ein Serviceteil
Unternehmen, die Langzeitarbeitslosen oder schwer vermittelbaren Personen eine neue Chance geben, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Eingliederungsbeihilfe steht österreichweit zur Verfügung – allerdings mit regionalen Unterschieden, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Grundsätzlich können alle Unternehmen die Förderung beantragen. Ausgenommen sind lediglich das AMS selbst, der Bund, politische Parteien sowie deren Clubs und radikale Vereine.
Gefördert werden Neueinstellungen von Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und bestimmte Kriterien erfüllen: Anspruch haben etwa Personen über 50 Jahre, Jugendliche unter 25, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, sowie Erwachsene ab 25 Jahren mit einer Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwölf Monaten. Darüber hinaus können auch Personen gefördert werden, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind – darunter fallen zum Beispiel Wiedereinsteiger sowie Ausbildungsabsolventen ohne einschlägige Berufspraxis. Für diese Gruppe gelten allerdings besondere Bedingungen. Da die Altersgrenzen regional variieren können, empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Sowohl die Höhe als auch die Dauer der Beihilfe werden individuell vereinbart und richten sich nach den jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Pauschale Richtwerte gibt es daher nicht. Pauschale Richtwerte gibt es offiziell nicht, wobei das WIFO für 2024 einen Durchschnittsbetrag von rund 5.700 € pro Fall errechnet hat (siehe unten).
Wichtig für interessierte Betriebe: Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden – eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Eingereicht wird die Förderung über das eAMS-Konto des Unternehmens. Anders als viele andere Förderprogramme gilt die Eingliederungsbeihilfe ausdrücklich nicht als De-minimis-Beihilfe und unterliegt damit nicht den entsprechenden EU-Obergrenzen.
Wie wirksam ist die Eingliederungsbeihilfe? Ein Blick in die Studien
Einige Studien beschäftigen sich mit dem Thema „Eingliederungsbeihilfe“. Relativ aktuell ist der AMS-Gleichstellungsmonitor, der die Wirkungd der Maßnahme speziell für Frauen beleuchtet. Die Studie aus dem Jahr 2025 bestätigt, die Wirkung der Eingliederungsbeihilfe, die dafür sorgen soll, dass – in diesem Fall – Frauen länger in Beschäftigung bleiben sollen beziehungsweise dass förderbare Frauen (Langzeitlose, Ältere, Jugendliche uam.) eher von einem Unternehmen eingestellt werden.
Die Eingliederungsbeihilfe erzielt für Teilnehmerinnen, die im Jahr 2019 die Inanspruchnahme beendet haben, durchwegs positive arbeitsmarktpolitische Wirkungen in allen fünf Wirkungsdimensionen. Im Vergleich zu Frauen aus der Kontrollgruppe waren die Teilnehmerinnen im dritten Nachbeobachtungsjahr im Durchschnitt deutlich mehr Tage in Beschäftigung (ein Plus von 86 Tagen) und gleichzeitig auch weniger Tage in erwerbsfernen Lagen (ein Minus von 77 Tagen) sowie arbeitslos (ein Minus von acht Tagen). An dieser Stelle sei auf etwaige Mitnahmeeffekte der Eingliederungsbeihilfe hingewiesen, die zu einer Überschätzung der arbeitsmarktpolitischen Wirkung führen können. Auf der Ebene des Einkommens verzeichneten die Teilnehmerinnen eine im Durchschnitt um 142 Euro höhere Wirkung im Vergleich zur Kontrollgruppe. (1)
Leider werden die Mitnahmeeffekte bei der Förderung nicht näher definiert. Aus anderen Studien wird ersichtlich, was in diesem spezifischen Kontext „Mitnahmeeffekt“ bedeutet: die betreffende arbeitssuchende Person wäre auch ohne die Förderung angestellt worden; die Förderung wird aber gerne mitgenommen.
Eine weitere Studie aus dem Dezember2022, die unter neben anderen Theman, die „Eingliederungsbeihilfe“ mit Schwerpunkt Niederöstereich beleuchtet, berücksichtigt die bereits erwähnten Mitnahmeeffekte und kommt dennoch zu einem positivien Ergebnis. Die Annahme, dass Mitnahmeeffekte bei der Hälfte der Fälle, genauer bei 52 Prozent, liegen, geht auf eine Studie aus dem Jahre 2011 vom WIFO zurück. Die Studie „Evaluierung der Eingliederungsbeihilfe“ wurden von Rainer Eppel, Helmut Mahringer, Andrea Weber, Christine Zulehner verfasst. (WIFO, Oktober 2011). Es ist auch meist diese Studie, die zitiert wird, wenn es um die Mitnahmeffekte geht. Die Frage ist, ob dieser Richtwert auch bezüglich der Einsparungen angesetzt wurde. Dann würden sich die errechneten 100 Millionen eher auf den Wert von 2023 beziehen. Sollte dies der Fall sein, wäre aufgrund der Jahre 2024 und 2025 nur ein Einsparungspotenzial von aufgerundet 90 Millionen Euro zu erwarten. Dieser Wert errechnet sich wie folgt: Im Jahr 2024 und 2025 wurden rund 183 Millionen ausbezahlt. Ziehen wir 52% durch Mitnahmeeffekte ab, sollte man ~88 Mio. reale Wirkung erzielen. Es gibt eine weitere Studie, die sich ausschließlich und aktuell mit den Eingliederungsbeihilfe auf Bundesebene beschäftigt, die jedoch keine Abweichung bei den Mitnahmeeffekten ausschildert (siehe Ex-Ante-Studie des WIFO).
Selbst, wenn erhebliche Mitnahmeeffekte in einer Größenordnung von 50% berücksichtigt werden, erhöht die Förderung mittels Eingliederungsbeihilfe die Chance der geförderten Langzeitbeschäftigungslosen auf eine nachfolgende ungeförderte Beschäftigung deutlich und verringert die Wahrscheinlichkeit arbeitslos oder erwerbsinaktiv zu sein: Unter der Annahme eines Mitnahmeeffekts in der Höhe von 50% steigert eine Förderteilnahme im Schnitt den Anteil der Personen in ungeförderter, unselbständiger Aktivbeschäftigung sechs Jahre nach Förderbeginn um 8,7 Prozentpunkte bzw. 23,2%, senkt den Anteil an
Arbeitslosen um 4,3 Prozentpunkte bzw. 13,3% und reduziert den Anteil an Erwerbsinaktiven um 3,3 Prozentpunkte bzw. 15,4%. Falls der tatsächliche Mitnahmeeffekt unter 50% liegt, sind die Effekte de facto noch stärker.Der positive Effekt von Eingliederungsbeihilfen ist bereits nach drei Monaten sichtbar. Ein Jahr nach Förderzugang ist er am größten. Mit der weiteren Dauer des Nachbeobachtungszeitraums nimmt er tendenziell ab. Offensichtlich holen die Arbeitslosen aus der Kontrollgruppe ein Stück weit auf, nehmen in größerer Zahl verspätet eine Beschäftigung auf. Die mittels Eingliederungsbeihilfe geförderten Langzeitbeschäftigungslosen sind in weiterer Folge signifikant seltener arbeitslos (…) oder erwerbsinaktiv (…). Für die Steigerung der Erwerbsbeteiligung sind sowohl seltenere Pensionsübertritte als auch andere Gründe verantwortlich. Ohne Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten, erhöht die Förderteilnahme im Durchschnitt den Anteil der Personen in ungeförderter, unselbständiger Aktivbeschäftigung sechs Jahre nach Förderzugang um 17,3 Prozentpunkte bzw. 46,3% (von 37,5% auf 54,8%). Sie senkt den Anteil an Arbeitslosen um 8,5 Prozentpunkte bzw. 26,7% und den Anteil an Erwerbsinaktiven um 6,5 Prozentpunkte bzw. 30,8%. (2)
Eine weitere Studie bestätigt, dass besonders Langzeitarbeitslose (>1 Jahr AMS gemeldet) von den Eingliederungsbehilfen profitieren. Dem Vorurteil, dass geförderte Kräfte nach Beeindigung des Förderzeitraums verstärkt wieder in der Arbeitslose landen, muss widersprochen werden. Nach einem Jahr sind immerhin noch 65 Prozent der Beschäftigten in einem aufrechten Dienstverhältnis.
Dem Fokus der Maßnahme auf die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt von langzeitarbeitslosen Personen oder von Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, entsprechend, ist der Anteil von arbeitslosen Personen ein Jahr vor Eintritt in die Maßnahme mit 49% vergleichsweise hoch. Direkt nach Beendigung der EB hatten 71% der Personen ein nicht gefördertes Beschäftigungsverhältnis (inklusive geringfügige Beschäftigung) und weitere 11% ein gefördertes. Nach einem Jahr waren noch 65% der Personen in einem Beschäftigungsverhältnis und weitere 3% in einem geförderten Beschäftigungsverhältnis.
Der hohe Anteil an Personen in Beschäftigung direkt nach Förderende deutet darauf hin, dass viele Arbeitsverhältnisse nach Auslaufen der Beihilfe als ungeförderte Dienstverhältnisse weitergeführt werden oder den betreffenden Personen der Umstieg in eine nicht geförderte Beschäftigung gelingt. Ein Jahr nach Ende der Förderung ist im Vergleich zu der Situation ein Jahr vor Förderbeginn der Anteil der Beschäftigten (gefördert und nicht gefördert) um 45 Prozentpunkte gestiegen und jener der Arbeitslosen um 33 Prozentpunkte gesunken. Der Anteil der erwerbsfernen Personen reduzierte sich um 8 Prozentpunkte. (3)
Eine weitere Studie aus dem Jahr 2025, die speziell die langzeitbeschäftigungslosen Person betrifft, zeigt auch positive Effekte. Langzeitbeschäftigungslos sind alle Personen, die mehr als 365 Tage beim AMS sind – egal ob in Schulung, Lehrstellensuchen, arbeitslos. Alle Unterbrechungen bis 62 Tage werden nicht berücksichtigt.
Mit 140 Fällen in der Stichprobe bzw. 5,2% der Langzeitbeschäftigungslosen ist die Eingliederungsbeihilfe ungeachtet der Förderkosten vom Umfang her eine eher seltener zu findende Angebotsform. Vorweg sei angemerkt, dass bei den Teilnehmenden an betrieblichen Eingliederungsbeihilfen sehr starke positive Beschäftigungseffekte im Nachbeobachtungszeitraum nachgewiesen werden konnten. So beläuft sich der Beschäftigungserfolg unter den Teilnehmenden auf rund 48%, unter der Gruppe der Nicht-Teilnehmenden hingegen auf rund 16%. (…)
Bemerkenswert ist weiters, dass sich die Eingliederungsbeihilfe auch als sehr hilfreich bei Personen mit mehrfachen gesundheitlichen Beschwerden (Beschäftigungserfolg 37% vs. 8%;) und bei der Gruppe der Personen mit langer Geschäftsfalldauer ab zwei Jahren erweist (Beschäftigungserfolg 47% vs. 14%,). (…)
Als Effekt der Teilnahme an Eingliederungsbeihilfen erhöht sich dabei der Beschäftigungserfolg im Nachbeobachtungszeitraum auf rund 48%. (4)
Ex-Ante-Analyse des WIFO
Spannend ist, dass das WIFO am 26. Mai 2026 eine sogenannte „Ex-ante-Analyse zur Ausweitung des Einsatzes der Eingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitslose im Rahmen der Aktion 55+“veröffentlicht hat. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass die Pläne der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition wahrscheinlich in die Richtung gehen, die Eingliederungsbeihilfe eher als Tool für Arbeitssuchende einzusetzen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben. Dies ist auch folgerichtig, liegt doch ein Schwerpunkt des Regierungsprogramm darauf, Menschen länger im Arbeitsmarkt zu behalten. Vermieden soll werden, dass Pensionist:innen direkt aus der Arbeitslosigkeit erfolgen. Auch wären laut WIFO-Paper die Mitnahmeeffekte bei der Altersgruppe 55plus deutlich geringer, da diese Altersgruppe deutlich schwerer einen Job finden würde, als die jüngeren Arbeitssuchenden. Bedingung sei allerdings, dass die Vermittlungshemmnisse nicht zu groß und die Kandidat:innen, wie es im AMS-Jargon heißt, „job ready“ (=vollständig phne Einschränkungen vermittelbar) sind.
Das WIFO bezifferte folgende Eckdatenfür 2024 bundesweit:
- Kosten: Hohe Einzelbeträge (Ø ~5.700 €)
- Dauer: meist kurz (ca. 3 Monate)
- Wirkung: klar positiv für schwer vermittelbare Gruppen
- Probleme: hohe Mitnahmeeffekte, Unsicherheit über langfristige Wirkung.
- Entscheidend für die Zukunft ist laut Studie vor allem eines: Die gezielte Ausrichtung auf schwer vermittelbare Gruppen, insbesondere ältere Arbeitslose (55+), um Effizienz und Wirkung gleichzeitig zu steigern.
Der Vermeidung von Mitnahmeeffekten kommt beim Einsatz der Eingliederungsbeihilfe besondere Bedeutung zu. Diese können bei mangelnder Zielorientierung auf schwer vermittelbare Gruppen hoch ausfallen. Ein Förderschwerpunkt auf Arbeitslose 55+ sollte, aufgrund ihrer reduzierten Arbeitsmarktchancen, zu vergleichsweise geringen Mitnahmeeffekte führen, dies umso mehr, je stärker der Schwerpunkt auf die Personengruppe 60+ gelegt wird, deren Jobchancen noch geringer sind und in der die Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen wird. (5)
Zum Schluss
Die Wahrscheintlichkeit, dass die Eingliederungsbeihilfe verstärkt auf die Gruppe 55plus angesetzt wird, ist durchaus plausibel und soll die Mitnahmeeffekte und die Wirksamkeit steigern. Um jedoch einen Spareffekt zu erzielen würde wahrscheinlich bei anderen Alterskohorten die Eingliederungsbeihilfe gekürzt oder eingespart werden. Zudem sind für diese Gruppe durch zusätzlich 50 Millionen Euro für die Aktion 55+ für Langzeitarbeitslose vorgesehen (ORF, 24. April 2026). Die Aktion 55plus soll zwischen 3.000 und 6.000 neue, sinnvolle und existenzsichernde Arbeitsplätze schaffen. Ein Großteil davon entsteht in gemeinnützigen Projekten oder sozialen Unternehmen (z.B. im Bereich Seniorenbetreuung, Regionalentwicklung oder Umwelt).
Eines steht fest: Ein gutes Recruitingverfahren und eine Förderung der Unternehmen durch die Eingliederungsbeihilfe, die ja nichts anderes ist als eine Bezuschussung bei den Lohnkosten, könnten ein probates Instrument sein, mehrere Themen zu bearbeiten. Allerdings muss das Potenzial von Kandidat:innen, die über 55 Jahre alt sind, erkannt werden. Die Budgetrede von Finanzminister Marterbauer (SPÖ) ist für den 10. Juni 2026 angesetzt.
Quellen:
(1) Bergmann, Enengl, Riesenfelder, Hausegger. Der neue AMS-Gleichstellungsziele-Monitor: Wirkungen von AMS-Angeboten auf die Positionierung von Frauen am Arbeitsmarkt. 2025. Schriftenreihe/Nr.: AMS info No. 742. Arbeitsmarktservice Österreich (AMS), Wien. LINK: https://hdl.handle.net/10419/333490
(2) Evaluierung der Effekte arbeitsmarktpolitischer Interventionen des Arbeitsmarktservice Niederösterreich für langzeitbeschäftigungslose Personen. Projektleitung AMS NÖ:Daniel Riegler. Autor_Innen WIFO: Rainer Eppel, Ulrike Huemer,
Helmut Mahringer, Lukas Schmoigl. Begutachtung WIFO: Marian Fink.Wien, Dezember 2022; Seite 50. LINK zur Studie
(3) Bundesministerium für Arbeit udn Wirtschaft. Aktive Arbeitsmarktpolitik in Österreich 2014 bis 2023. Dokumentation. Stand Juni 2014. LINK zur Studie
(4) Möglichkeiten und Grenzen der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration von langzeitbeschäftigungslosen Personen. Endbericht der Studie. Projektleitung AMS:Mag.a Claudia Felix, Mag.a Johanna Blum. Projektleitung Institut L&R Sozialforschung:
Mag. Andreas Riesenfelder, Flavia Enengl MSc, BA. Wien, 15.10.2025. LINK zur Studie
(5) Ex-ante Analyse zur Ausweitung des Einsatzes der Eingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitslose im Rahmen der Aktion
55+. Projektleitung AMS: Claudia Felix,arlies Gatterbauer, Katharina Oberbichler, Sabine Putz. Autoren WIFO: Rainer Eppel, Thomas Horvath, Helmut Mahringer, Data Science WIFO: Lukas Schmoigl, Stefan Weingärtner, Wien, Oktober 2025. LINK zur Studie

