Worst of Stelleninserate April 2026: Oh Freude an der Arbeit

Worst of Stelleninserate

Der „Tag der Arbeit“ steht vor der Tür, und die April-Ausgabe von „Worst of Stelleninserate“ passt perfekt zum bevorstehenden Feiertag – geht es doch diesmal buchstäblich um „Freude“.

Noch einmal zur Erinnerung: In dieser Rubrik geht es nicht darum, Unternehmen oder fehlerhafte Stelleninserate an den Pranger zu stellen. Vielmehr werden aus realen Inseraten Beispiele herausgegriffen, die Personalist:innen dabei helfen sollen, Stelleninserate zu verbessern. Bewerber:innen ergalten Hintergrundinformationen zu der einen oder anderen „Floskel“.

Worst of Stelleninserate Platz 3

Barber oder Frisör – das ist hier die Frage

Seit einigen Jahren hat sich der Geschäftsbereich der „Barbershops“ in Österreich etabliert. Kurz gesagt: Barbershops oder Barbier*innen sind meist auf männliche Kunden spezialisiert und bieten Kurzhaarschnitte und Bartpflege an.

Natürlich werden auch entsprechende Mitarbeiter:innen gesucht. Interessant ist daher folgendes Inserat: Ein „Barbershop“ im Süden von Wien sucht einen „Barber“. Es stellt sich folgende Frage:

Muss Barber gegendert werden, auch wenn die Kundschaft fast ausschließlich männlich ist? Oder kann man „Barber“ auch allein stehen lassen, da es sich ja um einen englischen Begriff, sprich um ein Lehnwort, handelt?

Es gilt der Grundsatz, dass erkennbar sein muss, dass sich die Berufsbezeichnung an alle Geschlechter gleichermaßen richtet. Daher wäre eine Ausschreibung mit „Barber (w/d/m)“ oder „Barber“ (all genders) durchaus zielführend. Aber auch „Mitarbeiter:in für Barbershop“ ist denkbar.

Für die hier besprochene Stellenausschreibung ist der Fall klar. Es wird nicht nur ein „Barber“, sondern ein „Barber / Friseur“ gesucht. Auch bei „Friseur“ gibt es bezüglich der Ausschreibung keine Diskussion. Die Ausschreibung muss klar zeigen, dass sie sich an alle Geschlechter richtet.

Barbier:innen und Friseur:innen sind unterschiedliche Berufe und hier stellt sich die Frage nach der Bezahlung und der Einstufung. „Gute Bezahlung“ als Hinweis ist alles andere als ausreichend. Der Gesetzgeber fordert in Österreich eine Gehaltsangabe. Darüber hinaus ist der vermeintliche Benefit in einem „coolen, jungen Team“ zu arbeiten, schwierig. Es könnte eine versteckte Altersdiskriminierung vorliegen.

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Männliche Bewerber und der Präsenzdienst

Der Halbsatz „bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst“ war früher Standard in vielen Stellenausschreibungen. Heute liest man diese Anforderung nur mehr sporadisch. Aus gutem Grund.

In Österreich ist eine solche Formulierung dann kritisch, wenn sie als Auswahl- oder Ablehnungskriterium verwendet wird und keinen echten Bezug zur Stelle hat. In einem solchen Falle ist nicht die Wehrpflicht bzw. der Zivildienst selbst problematisch, sondern dass die Wehrplicht oder der Zivildienst als Bewerbungsfilter eingesetzt wird und dadurch Männer stärker trifft als Frauen.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bewertet derartige Formulierungen als verdeckt geschlechtsspezifisch. Tatsächlich kann der Verweis auf den Präsenzdienst ein indirekter Hinweis darauf sein, dass bevorzugt männliche Bewerber angesprochen werden sollen.

Bezugnahme auf Präsenz- oder Zivildienst: Die Anforderung „Voraussetzung: Absolvierter Präsenzdienst“ in einem Stelleninserat schränkt den Kreis der Bewerbungen in unzulässiger
Weise auf das männliche Geschlecht ein und verstößt damit gegen das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung. Gesetzeskonform hingegen ist die Formulierung„Bewerbungen von Männern nur nach abgeschlossenem Präsenzdienst“

Quelle: Geschlechtergerechte Stellenausschreibung: Gleichbehandlungsanwaltschaft

Worst of Stelleninserate Platz 1

Oh Freude… an der Arbeit

Freude an der Arbeit
Cartoon - mit KI erstellt

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