Es ist mittlerweile eine kleine (und sehr erfolgreiche) Tradition für die JOBBERIE, die wichtigsten Eckpunkte für die Personal- und Lohnverrechnung für Sie zusammen zu stellen: Von der „Geringfügen Beschäftigung“ bis hin zur Höchstverdienstgrenze. Von der Pendler*innenpauschale bis zur Dienstgeber*innenabgabe finden Sie hier wichtige Werte. Neu aufgenommen wurden auch die Lohnpfändungsgrenzen.
Neuerungen gibt es bei der Home-Office-Regelung, die ja zur Telearbeitsregelung ausgebaut wurde. Die wichtigsten Neuerungen im Arbeitsrecht für 2024 finden sie HIER
Darüber hinaus finden Sie weiterführende Links zu den Werten aus den Jahren 2023 und 2024, sowie allgemeine Links zum Thema Personalverrechnung. Kommen wir aber nun zu den wichtigsten Zahlen…
Sollten Werte nicht stimmen oder falsch dargestellt werden, freut die JOBBERIE sich auf sachdienliche Hinweise.
Lohnverrechnung / Steuern
Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Lohnsteuertarifstufen jährlich angepasst. (Quelle)
Lohnsteuertarif in Österreich 2025
Die Lohnsteuertarifstufen betragen voraussichtlich im Veranlagungsjahr 2025 jährlich (Quelle)
Veranlagungsjahr 2025 | Veranlagungsjahr 2024 | |
Einkommen (EK) in EUR | Einkommen (EK) in EUR | Steuersatz |
Bis 13.308,00 | Bis 12.816,00 | 0 % |
Über 13.308,00–21.617,00 | Über 12.816,00–20.818,00 | 20 % |
Über 21.617,00–35.836,00 | Über 20.818,00–34.513,00 | 30 % |
Über 35.836,00–69.166,00 | Über 34.513,00–66.612,00 | 40 % |
Über 69.166,00–103.072,00 | Über 66.178,00–99.266,00 | 48 % |
Über 103.072,00 | Über 99.266,00 | 50 % |
Der Steuersatz für Einkommensteile über EUR 1,000.000,– beträgt bis 2025 55 %.
Sozialversicherungswerte laut ÖGK im Jahr 2025
Für das Kalenderjahr 2025 werden voraussichtlich nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten. Die endgültige Bestätigung durch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben jedoch noch abzuwarten.
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 551,10
- Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: EUR 826,65
- Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich: EUR 6.450,00
- täglich: EUR 215,00
- Jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen: EUR 12.900,00
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: EUR 7.525,00
- Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
- bis EUR 2.074,00 – 0 %
- über EUR 2.074,00 bis EUR 2.262,00 – 0,95 %
- über EUR 2.262,00 bis EUR 2.451,00 – 1,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
- über EUR 2.451,00 – 2,95 % (Lehrlinge 1,15 %)
Die Werte und Grenzen für Neue Selbständige und Gewerbetreibende finden Sie HIER
Lohnverrechnung und Lohnpfändungswerte 2025
Nach der Verlautbarung der Pensionssteigerung um 4,6 % für 2025 steigen werden (Anpassungsfaktor 1,046) erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von EUR 1.217,96 auf EUR 1.273,99.
Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, ergeben sich für 2025 diese (voraussichtlichen) Werte (in EUR):
Existenzminimum-Werte 2025 (voraussichtlich) | monatlich | wöchentlich | täglich |
allgemeiner Grundbetrag | 1.273,00 | 297,00 | 42,00 |
erhöhter allgemeiner Grundbetrag | 1.486,00 | 346,00 | 49,00 |
Unterhaltsgrundbetrag | 254,00 | 59,00 | 8,00 |
Höchstberechnungsgrundlage | 5.080,00 | 1.185,00 | 169,00 |
Absolutes Geldexistenzminimum • bei normaler Pfändung • bei Unterhaltspfändung | 636,50477,38 | 148,50111,38 | 21,0015,75 |
Die formelle Bestätigung der Werte durch das Justizministerium ist noch ausständig. Aufgrund Erfahrungswerte der vergangenen Jahre stimmen die vorläufigen Werte üblicherweise mit den endgültigen überein.
Ergänzung der SV-Werte
(Bekanntmachung Dezember 2024)
- Amtlicher Strompreis: Der abgabenfreie Höchstsatz für Stromkostenersatz beim Aufladen des Firmenelektroautos mit einer Ladeeinrichtung des/der Dienstnehmer*in („zuhause“) wird per 01.01.2025 von bisher EUR 0,33182 auf EUR 0,35889 pro Kilowattstunde (kWh) angehoben.
- Zinsenersparnis (Vorschuss bzw. Arbeitgeber:innnen-Darlehen): Für Darlehen bzw. Vorschüsse, bei denen ein variabler Zinssatz vereinbart ist, gilt laut Festlegung des BMF im Jahr 2025 ein Prozentsatz von 4,5 % (unverändert gegenüber 2024).
- Pensionsabfindung: Der Grenzbetrag für die begünstigte Besteuerung von Pensionsabfindungen (Hälftesteuersatz) erhöht sich ab 01.01.2025 auf EUR 15.900,00.
- Verzugszinsen in der Sozialversicherung: Der Zinssatz für Verzugszinsen bei rückständigen SV-Beiträgen sinkt von bisher 7,88 % auf 7,03 %.
Weitere wichtige Werte auf einen Blick (Pendler*innenpauschale etc.)
Hier eine Übersicht des Hölzel-Verlag (Schulbuchverlag) mit den wichtigsten Werten für 2025. Wir bedanken uns, dass diese Zusammentellung als PDF verfügbar ist.
Lesen Sie auch:
Links
- Wichtige News zum Thema Personalverrechnung finden Sie auch im WEKA Verlag.
- Die wichtigsten Sozialversicherungswerte für Gewerbetreibende und Neue Selbständige im Jahr 2025
- Allgemeine Informationen zur Pendlerpauschale 2024 / 2025.
- Reisekosten 2025