2025 treten mehrere bedeutende Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht in Kraft. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche des Arbeitslebens. Die JOBBERIE hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Von Homeoffice zu Telearbeit: Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer*innen
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erweiterung des Homeoffice-Konzepts zur Telearbeit. Ab dem 1. Januar 2025 können Beschäftigte nach Vereinbarung mit ihren Arbeitgeber*innen ihren Arbeitsort flexibler wählen. Dies umfasst nicht nur das häusliche Arbeitszimmer, sondern auch Nebenwohnsitze, Wohnungen von Angehörigen, Coworking-Spaces oder mobile Arbeitsorte.
Besonders wichtig ist die neue Regelung zum Versicherungsschutz bei Wegunfällen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Örtlichkeiten im engeren und weiteren Sinn. Während Tätigkeiten im engeren Arbeitsumfeld automatisch als Arbeitsunfälle gelten, sind bei Örtlichkeiten im weiteren Sinn nur jene Wege versichert, die im betrieblichen Interesse zurückgelegt werden. Arbeitnehmer*innen sollten daher vor der Arbeit an alternativen Standorten Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber halten.
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Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
Ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz ist die Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten. Ab 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten eine solche Position ehrenamtlich besetzen. Die Beauftragten sollen sich nicht nur um physische Barrierefreiheit kümmern, sondern auch um behindertengerechte IT-Nutzung und andere Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung.
Der Behindertenanwalt erhält erweiterte Kompetenzen und wird künftig für fünf statt vier Jahre bestellt. Bei integrativen Betrieben liegt der Fokus nun verstärkt auf der Entwicklung und Wiedergewinnung der Vermittlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung, statt wie bisher auf der reinen Leistungsfähigkeit.
Digitalisierung der Arbeitsverwaltung
Die Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und Arbeitsuchenden wird modernisiert. Ab Juli 2025 erfolgt der Kontakt vorrangig elektronisch. Arbeitsuchende sind dann verpflichtet, ihr digitales AMS-Postfach mindestens zweimal wöchentlich zu überprüfen. Dies soll die Verwaltungsprozesse effizienter gestalten und den bürokratischen Aufwand reduzieren.
Neuerungen für Zivildiener
Diese Regelung trat bereits Mitte Juli 2024 in Kraft. Dennoch nehmen wir die Neuregelungen des Zivildienstes an dieser Stelle mit. Hier gibt es einige wichtige Neuerungen:
Die Grundvergütung wird jetzt früher ausgezahlt. Die Zivildiener erhalten bereits zum Monatsersten statt wie bisher zum 15. des Monats ihr Geld.
Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung des „Papamonats“: Zivildienstleistende können nun eine vierwöchige Dienstfreistellung nach der Geburt ihres Kindes nehmen. Diese Zeit zählt als geleistete Zivildienstzeit und die Grundvergütung sowie Verpflegung werden weiterbezahlt.
Die Regelungen für Ausbildung und berufliche Angelegenheiten wurden flexibler gestaltet: Die bisherige Zwei-Tage-Dienstfreistellung kann jetzt auch stundenweise genommen werden. Das ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit mit Ausbildungsterminen. Neu ist auch die Möglichkeit, den Zivildienst in zwei Teile zu splitten – allerdings nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Einrichtung. Dies kann bei besonderen wirtschaftlichen oder familiären Härtefällen beantragt werden.
Besonders relevant für den Gesundheitsbereich: Altenbetreuung und Krankenanstalten wurden in die Liste der bevorzugten Zuweisung aufgenommen. Das bedeutet, diesen Bereichen können vorrangig Zivildienstleistende zugeteilt werden
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Förderung von Ausbildungen in der Pflegebranche
Um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, wird das Pflegestipendium für Arbeitslose ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium stellt dem AMS ab 2025 jährlich zusätzliche 20 Millionen Euro zur Verfügung. Arbeitslose können damit eine Pflegeausbildung im Umfang von mindestens 25 Wochenstunden absolvieren und erhalten während der Ausbildung monatlich mindestens 1.536 Euro zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.
Die Ausweitung umfasst nun auch die Diplomausbildung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen, was die Attraktivität des Pflegeberufs weiter steigern soll.
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