Unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch und was Sie besser nicht beanworten

Sie haben sich sorgfältig vorbereitet, Ihren Lebenslauf optimiert und aktualisiert. Sie haben sich die Antworten auf klassische Bewerbungsfragen zurechtgelegt, vielleicht sogar noch einmal geübt. Dann sitzen Sie im Gespräch – und plötzlich fragt Sie jemand, ob Sie vorhaben, Kinder zu bekommen. Oder ob Sie gläubig sind. Oder wie es mit Ihren Schulden steht. Solche Fragen sind in Vorstellungsgesprächen keine Seltenheit, auch wenn sie rechtlich schlicht nicht erlaubt sind. Wer das weiß, behält die Ruhe – und kann souverän reagieren.

Was Sie im Vorstellungsgespräch nicht beantworten müssen – und was Sie lieber für sich behalten

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Bewerber:innen ausdrücklich vor diskriminierenden Fragen. Verboten sind Fragen zu Schwangerschaft und Familienplanung, zu Familienstand, Partnerschaft und sexueller Orientierung, zu Religion, Weltanschauung sowie Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, zu Krankheit oder Behinderung, zu Vorstrafen, zum Alter und zur ethnischen Herkunft sowie zu privatem Vermögen. Fragen nach der Muttersprache hingegen sind schwierig. Und es gibt Ausnahmen: Steht eine Frage in direktem Zusammenhang mit der Stelle – etwa die Frage nach einer Schwangerschaft bei körperlich belastenden Tätigkeiten oder die Frage nach Vorstrafen bei einem Job im Bankenwesen – kann sie zulässig sein.

AK-Checkliste: Welche Fragen sind verboten/erlaubt?

Die Arbeiterkammer gibt in ihrem Beitrag eine Liste an Fragen, die unzulässig sind.

  • Leben Sie in einer Partnerschaft? Sind Sie Single?
  •  Fragen zu Herkunft und ethnischen Wurzeln. Fragen nach der Muttersprache sind jedoch erlaubt (wenn auch schwierig).
  • Sind Sie homo- oder heterosexuell?
  • Sind Sie schwanger?
  • Sie haben zwei schulpflichtige Kinder. Wie wollen Sie das schaffen? Wer kümmert sich um die Kinder nach der Schule, oder wenn die Kinder krank sind?
  • Planen Sie in absehbarer Zeit, schwanger zu werden? Wann? Wie lange wollen Sie dann zuhause bleiben?
  • Sind Sie religiös?
  • Was macht Ihr/e Partner:in beruflich?
  • Sind Sie Mitglied einer politischen Partei, Gewerkschaft, Verein?
  • Haben Sie Schulden? Achtung Ausnahmen: Bei Führungspositionen oder Jobs mit direkter Geldverwaltung ist die Frage erlaubt.
  • Wofür geben Sie Ihr Geld aus?
  • Frage nach Gesundheit / Vorerkrankungen.

Wie gehe ich mit unzulässigen Fragen um?

Die gute Nachricht: Sie können die Antwort verweigern und darauf hinweisen, dass es sich um eine sehr private Frage handelt, und das Gespräch auf stellenrelevante Themen lenken. Sie können ausweichen und so tun, als hätten Sie die Relevanz nicht verstanden. Sie können eine Gegenfrage stellen: Inwiefern ist das für die ausgeschriebene Stelle entscheidend? Sie können die Frage offen als unzulässig benennen. Sie können sogar lügen – wer auf eine verbotene Frage eine unwahre Antwort gibt, hat nach österreichischem Recht keine Konsequenzen zu befürchten.

Wer einen Job aufgrund von Diskriminierung nicht bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ablehnung bei Gericht oder der Gleichbehandlungskommission eingebracht werden. Wer nachweisen kann, dass der Job ohne Diskriminierung vergeben worden wäre, hat Anspruch auf mindestens zwei Monatsentgelte. Als Bewerber:in reicht es, den Vorfall glaubhaft zu machen – die volle Beweispflicht liegt nicht bei Ihnen. Deshalb empfiehlt es sich, sofort nach dem Gespräch Namen, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalte zu notieren.

Stereotype sind im Bewerbungsprozess nach wie vor sehr lebendig. Das kann sich auch auf die Fragestellung auswirken. Frauen wird weniger Durchsetzungsvermögen zugetraut, ihre Erfolge werden seltener wahrgenommen – und die Frage nach Familienplanung taucht bei Männern im Gespräch schlicht kaum auf. Übrigens können weiblich gelesene Personen, auf die Frage nach der Familienplanung mit einer Gegenfrage kontern: „Fragen Sie das auch bei männlichen Kandidaten?“.

Auch wenn mit strukturierten Fragen gearbeitet wird, die Gefahr eines Gender-Bias ist immer gegeben. Frauen stehen oft unter einem zusätzlichen Druck, Kompetenz und Professionalität zu zeigen. Wenn Sie das als weiblich gelesene Person wissen, können Sie bewusst gegensteuern: eigene Stärken aktiv benennen, Erfolge konkret machen und sich nicht kleiner machen als nötig.

Dinge, die Sie im Vorstellungsgespräch lieber nicht sagen

Nicht nur Arbeitgeber:innen können ins Fettnäpfchen treten – auch Bewerber:innen sagen manchmal Dinge, die sie im Nachhinein bereuen. Hier ein Beispiel. Auf die Frage „Sind Sie schwanger?“ kann eine Antwort etwa lauten „Nein, Sie?“ oder „Klar, im 8. Monat mit Drillingen“. (Link zur Quelle). Eine solche Antwort ist schlagfertig und brutal ehrlich. Die Betonung liegt allerdings auf „schlag“ und „brutal“. Leider sind solche Gespräche auch von einer Machtmatrix beeinflusst. Auf jeden Fall fordern Sie zu einer Reaktion heraus. Entweder es kommt zu einer schnellen Absage, weil Sie nicht in Team passen oder Sie sind gerade deshalb weiter, weil klare Ansagen geschätzt werden.

Lesen Sie auch:

Wer auf ‚Warum haben Sie sich bei uns beworben?‘ schlicht mit ‚Wegen des Gehaltspakets‘ antwortet, wirkt zwar authentisch – aber das reicht nicht. Genauso wenig empfiehlt es sich über ehemalige Arbeitgeber:innen negativ zu reden, ist ebenso ein häufiger Fehler. Auch wenn Sie explizit nach den Ursachen ihres Wechsels gefragt wurden und egal wie berechtigt die Kritik an Ihrem/Ihrer letzten Arbeitgeber:in auch ist: Ihre Gesprächspartner:innen bekommen den Eindruck von Illoyalität und mangelnder Professionalität.

Gehalt und Benefits sind legitime Themen – aber nicht die ersten, die Sie ansprechen sollten. Wer damit ins Gespräch startet, wirkt desinteressiert an der Aufgabe. Genauso unangebracht ist der Satz, man habe keine Schwächen, die für diesen Job relevant wären. Es klingt vordergründig selbstbewusst, lässt aber jedes Reflexionsvermögen vermissen. Wenn Sie sagen, dass Sie den Job wirklich dringend brauchen, ist das auch nicht unbedingt gut: Verzweiflung ist kein Verkaufsargument.

Wenn Sie auf die Frage nach Ihrer Zukunft in 5 Jahren mit einem ehrlichen „keine Ahnung“ antworten, ist das ebenso nachvollziehbar, aber riskant. Die Frage ist eine Einladung, Motivation und Zielstrebigkeit zu zeigen – eine grobe Richtung reicht. Niemand verlangt von Ihnen einen durchgetakteten Fünfjahresplan sein. Und wenn Sie erzählen, dass Sie eigentlich woanders hingewollen, aber nicht genommen worden sind, sagen Sie zwar die Wahrheit – aber kein Unternehmen möchte die zweite Wahl sein.

Stressfragen

„Wenn Ihr derzeitiger Job so toll ist, warum wollen Sie dann wechseln?“ ist eine Frage, die abolut zulässig ist. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Stressfrage. Dieses Thema wird die „JOBBERIE – Jobs und mehr“ in einem eigenen Beitrag behandeln…

Wer gut vorbereitet ins Gespräch geht, sitzt nicht auf dem Schleudersitz – sondern am Steuer. Sie wissen, welche Fragen Sie nicht beantworten müssen. Sie wissen, welche Fettnäpfchen Sie sich sparen können. Und Sie wissen: Ein Unternehmen, das mit unzulässigen Fragen ins Gespräch startet, sagt damit bereits etwas über sich selbst aus. Das ist auch eine Information.

Quellen:




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert