Beginnen wir einmal mit den einfachen Dingen. Der Valentinstag ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Daher gelten die Überstundenregelungen, wie an normalen Werktagen. Im Bereich „Blumen und Pflanzen (einschließlich Champignonzucht) gibt es Ausnahmen bei der Wochenend- und Feiertagsruhe. Laut Gesetzestext „kann [es] an sechs Sonn- oder Feiertagen im Jahr und …
