Budgetbegleitgesetze 2027/2028: Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer:innen, HR und Payroll

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Mit den Budgetbegleitgesetzen 2027 und 2028 wurden am 08. Juli 2026 mehrere Maßnahmen beschlossen, die Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen, HR und Payroll haben. Betroffen sind unter anderem die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen, Homeoffice-Regelungen, die Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen und die Sozialversicherung.

Positiv für Beschäftigte: Steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie 2026

Zulagen, Prämien und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in Quartal 3 und 4 des Jahres 2026 gewähren (Mitarbeiter:innenprämie 2026) sind für den:die einzelne:n Arbeitnehmer:in bis 500 EUR steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (in den meisten Fällen wird dies der geltende Kollektivvertrag sein) erfolgt. Weitere Infos und Regeln dazu auf der WKO

Änderungen ab ersten Jänner 2027

Wegfall der Pauschale bei Homeoffice und Telearbeit

Die aktuelle Regelung, dass bis zu 3 Euro pro Tag (bzw. max. 300 Euro pro Jahr) als Telearbeitspauschale steuerfrei gewährt oder geltend gemacht werden können, wird mit Ende des Jahres abgeschafft werden. Ab 2027 entfällt die Pauschale.

Die unentgeltliche Bereitstellung von Laptops oder Diensthandys durch Arbeitgeber:innen bleibt auch ab 2027 steuerfrei. Auch ergonomisch geeignetes Mobiliar (bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr) sowie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Wohnungsverband können weiterhin berücksichtigt werden.

Steuerfreiheit für E-Dienstwagen endet

Die bisher geltende Steuerfreiheit für die private Nutzung von Elektro-Dienstfahrzeugen läuft mit 31. Dezember 2026 aus. Ab 1. Jänner 2027 ist für E-Dienstwagen ein Sachbezug anzusetzen. Für das Jahr 2027 beträgt dieser Sachbezug 0,375 Prozent der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Der monatliche Sachbezug ist mit 180 Euro gedeckelt.

Neuer Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung

Die bisher geltende gestaffelte Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen entfällt für neue Dienstverhältnisse, die ab 1. Jänner 2027 beginnen. Für diese Beschäftigungsverhältnisse gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 2,95 Prozent. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse sind Übergangsregelungen vorgesehen. Aktuell gilt in Österreich folgende Staffelung:

Bis 2.225,00 Euro: 0,00 % (kein Beitrag für den Arbeitnehmer)
Von 2.225,01 bis 2.427,00 Euro: 1,00 %
Von 2.427,01 bis 2.630,00 Euro: 2,00 %
Über 2.630,00 Euro: 2,95 % (regulärer voller Satz)
Dienstgeberanteil: Konstant bei 2,95 % unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Ebenfalls ab 2027 entfällt die generelle ALV-Befreiung für Personen ab 63: Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung muss bis zur Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen weiterbezahlt werden. Die IESG-Zuschlagsbefreiung für Personen ab 63 Jahren wird ebenfalls aufgehoben.

Familienbonus Plus wird neu aufgeteilt

Beim Familienbonus Plus kommt es ab 2027 zu Änderungen bei der Aufteilung zwischen den Elternteilen. Künftig erfolgt die Zuordnung abhängig vom Alter des jeweiligen Kindes. Bei Kindern unter 4 Jahren ändert sich weitgehend nichts. Für Kinder ab Vollendung des vierten Lebensjahres ist grundsätzlich nur mehr eine Aufteilung im Verhältnis 75:25 oder 50:50 möglich; die bisher geltende 100:0-Aufteilung entfällt weitgehend. Alleinerziehende: Sind von dieser Neuregelung ausgenommen und behalten weiterhin den Anspruch auf 100 % des Bonus.

Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Diese außerordentliche Erhöhung betrifft insbesondere Einkommen oberhalb der jeweiligen Beitragsgrenzen. Der Teil des Einkommens, der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, bleibt sozialversicherungsbeitragsfrei. Im Jahr 2026 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 6.930 Euro brutto monatlich (das sind 231 Euro täglich). Zusätzlich zur regulären Valorisierung wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2027 – wie bereits gesagt – außerordentlich um 150 Euro.

Änderungen ab ersten Jänner 2028

Dienstgeber:innenbeitrag wird gesenkt

Der Dienstgeber:innenbeitrag für den FLAF (Familienausgleichfonds) wird ab 2028 von derzeit 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent reduziert.

Höchstbeitragsgrundlage steigt erneut

Nach einer Anhebung im Jahr 2027 wird die Höchstbeitragsgrundlage auch 2028 weiter erhöht. Die Steigerung im Jahr 2028 beträgt 50 Euro.

Wegfall altersbezogener Befreiungen

Mehrere altersbezogene Begünstigungen beim Dienstgeberbeitrag sowie vergleichbare Sonderregelungen für ältere Dienstnehmer:innen entfallen ab 2028.

Familienleistungen weiterhin ohne Valorisierung

Die Aussetzung der Valorisierung verschiedener Familienleistungen wird auch im Jahr 2028 fortgesetzt.

Auswirkungen für Arbeitnehmer:innen

Für Arbeitnehmer:innen ergeben sich insbesondere Änderungen bei den steuerlichen Begünstigungen rund um Homeoffice und Elektro-Dienstwagen. Personen mit niedrigen Einkommen sind von den neuen Regelungen in der Arbeitslosenversicherung betroffen, während sich für höhere Einkommen die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken kann. Auch der Familienbonus Plus wird neu geregelt. Auch bei Familienleistungen und dem Familienbonus Plus treten neue Regelungen in Kraft.

Bedeutung für HR und Payroll

Für Personalabteilungen und die Lohnverrechnung ergeben sich ab 2027 Anpassungen bei:

  • der Behandlung von E-Dienstwagen und Sachbezügen,
  • der Abrechnung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen,
  • Homeoffice- und Telearbeitsvereinbarungen,
  • der Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Dienstverhältnissen,
  • dem Familienbonus Plus
  • Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung

Ab 2028 kommen zusätzlich Änderungen beim Dienstgeberbeitrag, bei der Höchstbeitragsgrundlage sowie beim Wegfall altersbezogener Begünstigungen hinzu. Die Maßnahmen basieren auf dem Beschluss des Nationalrates. Die endgültige Umsetzung erfolgt mit der jeweiligen Kundmachung der gesetzlichen Bestimmungen. Die JOBBERIE hält Sie über weitere Entwicklungen und die endgültige Kundmachung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Laufenden.


Offizielle Quellen

Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (oesterreich.gv.at)

  • Überblick über die beschlossenen Maßnahmen
  • https://www.oesterreich.gv.at/de/Gesetzliche-Neuerungen/Beschluss-des-Nationalrates/bbg-2027-28 [oesterreich.gv.at], [usp.gv.at]

Budget 2027/2028 (Bundesministerium für Finanzen)

  • Budgetunterlagen und Verweis auf das Budgetbegleitgesetz
  • https://www.bmf.gv.at/themen/budget/budget-2027-2028.html [bmf.gv.at]

Parlament / Regierungsvorlage Budgetbegleitgesetz 2027–2028

  • Gesetzesmaterialien und Regierungsvorlage
  • https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=RegV&Dokumentnummer=REGV_3A68CE39_6184_4BBF_8F02_57236DCABE91 [ris.bka.gv.at]

Fachquellen zu Payroll und HR

PwC Österreich – Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028

  • Sachbezug E-Dienstwagen
  • Arbeitslosenversicherung
  • Höchstbeitragsgrundlage
  • Dienstgeberbeitrag
  • Familienbonus Plus
  • https://www.pwc.at/de/insights/workforce-aktuell/budgetbegleitgesetz.html [pwc.at]

Vorlagenportal – Maßnahmen im Bereich der Personalverrechnung

  • Detailübersicht für Personalverrechnung und HR
  • https://www.vorlagenportal.at/budgetbegleitgesetz-2027-2028-massnahmen-im-bereich-der-personalverrechnung/ [vorlagenportal.at]

Wirtschaftskammer Österreich

Mitarbeiter:innenprämie 2026 [WKO]

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