Die Serie „Worst of Stelleninserate“ soll Unternehmen dabei unterstützen, bessere Stelleninserate zu schreiben. Einige Beispiele zeigen, dass ausschreibende Unternehmen den Blick dafür verloren haben, was Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich überzeugt. Statt echter Vorteile werden Selbstverständlichkeiten als Benefits verkauft, rechtliche Mindeststandards als besondere Leistungen präsentiert oder zentrale Informationen gleich ganz verschwiegen.
Diesmal reicht die Bandbreite von der Arztpraxis, die einen Arbeitsplatz als Benefit verkauft, über ein Architekturbüro mit bemerkenswerter Gender-Logik bis hin zu einer nebulösen „Creatorinnen“-Anzeige, bei der selbst die Bezahlung erst nach persönlicher Kontaktaufnahme verraten wird.

Arbeiten als Benefit
Der Arbeitsmarkt dreht sich wieder. Vom Bewerber:innenmarkt geht es aufgrund der steigenden Zahl an Arbeitssuchenden wieder stark in Richtung Arbeitgebermarkt. Da mutieren Selbstverständlichkeiten schon einmal schnell zu Besonderheiten. Viele Einzelunternehmer:innen erweisen sich dabei als besonders kreativ:
„Moderner professionell ausgestatteter Arbeitsplatz mit qualifiziertem Fachpersonal in schönem Innenstadtambiente.“
Natürlich freut sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter über funktionierende Geräte, kompetente Kolleginnen und Kollegen sowie eine angenehme Arbeitsumgebung. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Benefits, sondern um die Grundvoraussetzungen für die tägliche Arbeit.
Noch bemerkenswerter ist die Gehaltsangabe. Dieses Thema wurde in dieser Serie bereits wiederholt angesprochen und dokumentiert. Während viele Unternehmen mittlerweile offensiv mit attraktiven Gehältern werben, wird hier der gesetzlich verpflichtende Hinweis auf den Kollektivvertrag praktisch zum Verkaufsargument erhoben. Das ist ungefähr so überzeugend, wie ein Restaurant damit zu bewerben, dass die Küche über fließendes Wasser verfügt.

Gendern im Titel, nicht aber im Text
Wahrscheinlich handelt es sich um ein Hoppala und mangelnde Sorgfalt. Im Titel wird die Stellenausschreibung gegendert, im Fließtext wird es dann schon weniger konsequent gehandhabt.
Das folgende Beispiel ist jedoch speziell:
„Wir suchen keinen reinen CAD-Zeichner, sondern einen engagierten Mitarbeiter, der mitdenkt …“
In der Überschrift wurde mit dem Hinweis auf (w/d/m) alles richtig gemacht. Praktisch landet man jedoch wenige Zeilen später wieder beim klassischen männlichen Mitarbeiter. Die Ausschreibung vermittelt dadurch den Eindruck, als sei das Gendern eher Pflichterfüllung als tatsächliches Bemühen um inklusive Sprache. Und nein, das generische Maskulinum funktioniert hier nicht als Ausrede.

Creatorin Modebereich gesucht? Details gibt’s später
Besonders rätselhaft präsentiert sich eine Ausschreibung, die in unserer Facebook-Gruppe eingereicht wurde und in der nach einer „Creatorin“ beziehungsweise nach Menschen gesucht wird, die in der Modelbranche durchstarten möchten.
Das Inserat verspricht:
- vielfältige Entwicklungs- und Einstiegsmöglichkeiten
- flexible Zeiteinteilung
- Neben- oder Vollzeitbeschäftigung
- keine Vorkenntnisse notwendig
Klingt zunächst nach großen Chancen. Wer jedoch wissen möchte, worum es konkret geht, wie die Tätigkeit aussieht oder was bezahlt wird, muss erst Kontakt aufnehmen.
Der entscheidende Satz lautet: „Wir informieren dich gerne über die konkreten Einsatzmöglichkeiten und alle Details zur Vergütung.“ Übersetzt bedeutet das: Bewirb dich zuerst, dann erzählen wir dir vielleicht, was der Job eigentlich ist. Zwischen den vielen Versprechungen fehlen die wesentlichen Informationen. Was genau produziert eine „Creatorin“? Für welche Plattformen? In welchem Beschäftigungsverhältnis? Gegen welches Honorar? Das bleibt alles offen.
Als Kontakt wurde dann auch noch eine Freemail-Adresse hinterlegt. Das fördert das Vertrauen nicht unbedingt.
Das Problem hinter solchen Inseraten
Die Beispiele zeigen ein Muster, das in der Serie „Worst of Stelleninserate“ immer wieder auftaucht: Unternehmen reden viel über vermeintliche Vorteile, sagen aber wenig über die Punkte, die Bewerberinnen und Bewerber wirklich interessieren.
Ein moderner Arbeitsplatz ist kein Benefit. Eine kollektivvertragliche Entlohnung ist kein Bonus. Und eine Gehaltsinformation, die erst nach persönlicher Kontaktaufnahme verraten wird, schafft selten Vertrauen.
Wer gute Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen möchte, braucht konkrete Formulierungen. Transparenz, klare Aufgabenbeschreibungen, nachvollziehbare Gehaltsangaben und glaubwürdige Benefits wären oft die deutlich bessere Werbung. Genau daran scheitern jedoch erstaunlich viele Stelleninserate.Die Serie „Worst of Stelleninserate“ soll Unternehmen bei unterstützen bessere Stelleinserate zu schreiben. Einige Beispiele zeigen, dass ausschreibende Unternehmen den Blick dafür verloren haben, was Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich überzeugt. Statt echter Vorteile werden Selbstverständlichkeiten als Benefits verkauft, rechtliche Mindeststandards als besondere Leistungen präsentiert oder zentrale Informationen gleich ganz verschwiegen.
Diesmal reicht die Bandbreite von der Arztpraxis, die einen Arbeitsplatz als Benefit verkauft, über ein Architekturbüro mit bemerkenswerter Gender-Logik bis hin zu einer nebulösen „Creatorinnen“-Anzeige, bei der selbst die Bezahlung erst nach persönlicher Kontaktaufnahme verraten wird.

Arbeiten als Benefit
Der Arbeitsmarkt dreht sich wieder. Vom Bewerber:innenmarkt geht es aufgrund der steigenden Arbeitssuchenden wieder stark in Richtung Arbeitgebermakt. Da mutieren Selbstverständlichkeiten schon einmal schnell zu Besonderheiten. Viele Einzelunternehmer:innen erweisen sich als besonders kreativ: „Moderner professionell ausgestatteter Arbeitsplatz mit qualifiziertem Fachpersonal in schönem Innenstadtambiente.“
Natürlich freut sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter über funktionierende Geräte, kompetente Kolleginnen und Kollegen sowie eine angenehme Arbeitsumgebung. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Benefits, sondern um die Grundvoraussetzungen für die tägliche Arbeit.
Noch bemerkenswerter ist die Gehaltsangabe. Dieses Thema wurde wiederholt angesprochen und dokumentiert. Während viele Unternehmen mittlerweile offensiv mit attraktiven Gehältern werben, wird hier der gesetzlich verpflichtende Hinweis auf den Kollektivvertrag praktisch zum Verkaufsargument erhoben. Das ist ungefähr so überzeugend, wie ein Restaurant damit zu bewerben, dass die Küche über fließendes Wasser verfügt.

Gendern im Titel, nicht aber im Text
Wahrscheinlich handelt es sich um ein Hoppala und mangelnde Sorgfalt. Im Titel wird die Stellenausschreibung gegendert. Im Flietext wird es dann schon weniger konsequent gehandhabt. Das folgende Beispiel ist jedoch speziell: „Wir suchen keinen reinen CAD-Zeichner, sondern einen engagierten Mitarbeiter, der mitdenkt…“. In der Überschrift wurde mit dem Hinweis auf (w/d/m) alles richtig gemacht. Praktisch landet man wenige Zeilen später wieder beim klassischen männlichen Mitarbeiter. Die Ausschreibung vermittelt dadurch den Eindruck, als sei das Gendern eher Pflichterfüllung als tatsächliches Bemühen um diverse Sprache. Und nein das generische Maskulinum funktioniert nicht als Ausrede“.

Modelkarriere gesucht? Details gibt’s später
Besonders rätselhaft präsentiert sich eine Ausschreibung, die in unserer Facebook-Gruppe eingereicht wurde und in der für eine „Creatorin“ beziehungsweise für Menschen, die in der Modelbranche durchstarten möchten. Das Inserat verspricht;
- vielfältige Entwicklungs- und Einstiegsmöglichkeiten
- flexible Zeiteinteilung
- Neben- oder Vollzeitbeschäftigung
- keine Vorkenntnisse notwendig
Klingt zunächst nach großen Chancen. Wer jedoch wissen möchte, worum es konkret geht, wie die Tätigkeit aussieht oder was bezahlt wird, muss erst Kontakt aufnehmen. Der entscheidende Satz lautet: „Wir informieren dich gerne über die konkreten Einsatzmöglichkeiten und alle Details zur Vergütung.“ Übersetzt bedeutet das: Bewirb dich zuerst, dann erzählen wir dir vielleicht, was der Job eigentlich ist. Zwischen den vielen Versprechungen fehlen die wesentlichen Informationen. Was genau produziert eine „Creatorin“? Für welche Plattformen? In welchem Beschäftigungsverhältnis? Gegen welches Honorar? Das bleibt alles offen. Als Kontakt wurde dann auch noch eine Freemail-Adresse hinterlegt. Das fördert auch nicht unbedingt das Vertrauen.
Das Problem hinter solchen Inseraten
Die Beispiele zeigen ein Muster, das in der Serie „Worst of Stelleninserate“ immer wieder auftaucht: Unternehmen reden viel über vermeintliche Vorteile, sagen aber wenig über die Punkte, die Bewerberinnen und Bewerber wirklich interessieren. Ein moderner Arbeitsplatz ist kein Benefit. Eine kollektivvertragliche Entlohnung ist kein Bonus. Und eine Gehaltsinformation, die erst nach persönlicher Kontaktaufnahme verraten wird, schafft selten Vertrauen.
Wer gute Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen möchte, braucht konkrete Formulierungen. Transparenz, klare Aufgabenbeschreibungen, nachvollziehbare Gehaltsangaben und glaubwürdige Benefits wären oft die deutlich bessere Werbung. Genau daran scheitern jedoch erstaunlich viele Stelleninserate.
Erstellt mit KI-Unterstützung

