Absagen auf telefonische Jobangebote

jobberie telefon

Es ist eine Eigenheit der Personaldienstleistung respektive der Zeitarbeit, dass bei einem Auftrag einmal die Mitarbeiter*innen in der Datenbank respk. die Einträge im AMS-E-Jobroom durchtelefoniert werden. Der e-Jobroom ermöglicht es Unternehmen auf relativ einfache Weise – natürlich unter Einhaltung des Datenschutzes – arbeitssuchende Personen direkt zu kontakieren. Sei es per Telefon, sei es per Mail, sei es über das AMS als Zwischenstation.

Das Unterfangen ist in der Tat delikat. Gerade jetzt, da die sogenannten Zumutbarkeitsbestimungen seitens des AMS auf Geheiß des Arbeitsministers Martin Kocher wieder strenger kontrolliert werden, können sich arbeitssuchend gemeldete Personen nur bedingt gegen unaufgeforderte Jobangebote wehren.

Drei Absagetypen – einige Tipps

Derzeit höre ich bei meinen Direktansprachen via e-Job-Room drei Antworten mit denen mein Jobangebot abgelehnt wird:

  • (1) Ja, passt + Termin für Vorstellungsgespräch + schriftliche Absage des Termins wegen eines positiven COVID-Tests
  • (2) Ich habe bereits eine Arbeit.
  • (3) Ich bin im Krankenstand

Natürlich sind COVID-Verdachtsfälle nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Allerdings biete ich bei einer solchen Meldung immer ein telefonisches Interview oder ein Interview per Skype oder Zoom an. Das ist auch bei einer Quarantäne ohne Symptome durchführbar. Sollte jemand erkrankt sein, biete ich an, dass der Bewerber oder die Bewerberin sich mit einem Ersatztermin melden solle, sobald es wieder möglich ist. Dies gilt natürlich auch in jedem x-beliebigen Krankheitsfalls. Das COVID-Argument sollte jedoch nicht einfach eine kleine Notlüge sein, um unliebsame Anrufer*innen abzuwimmeln.

Das aktive Anrufen ist noch eine relativ unbürokratische Form der Kontaktaufnahme und sollte auch zu keinem großen Problem für den Bewerber oder die Bewerberin führen, wenn er oder sie absagt (Ausnahmen können auch hier die Regel sein.)

Achtung bei Vermittlungsvorschlägen durch das AMS

Bezieht sich der Anruf oder die Kontaktaufnahme des Unternehmens auf ein Stellenangebot, das dem/der Bewerber*in vom AMS vorgelegt wurde, dann sieht die Situation anders aus. Da ist es wichtig, dass Sie das Nichtwahrnehmen der Bewerbung oder des Vorstellungstermins auch dokumentieren können. Hier greift folgende Regelung (Quelle)

  • Wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen Sie nicht einstellt, erhalten Sie 6 Wochen kein Geld von uns – im Wiederholungsfall 8 Wochen. Gleichzeitig verringert sich die Bezugsdauer um diese 6 oder 8 Wochen.
  • Wenn Sie berücksichtigungswürdige Gründe für Ihr Verhalten nachweisen können, können wir den Ausschluss teilweise oder ganz aufheben

Die Details und Umstände sind also entscheidend.

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