Worst of Stellenangebote

worst fo stellenangebote

Stellenangebote sind ein wichtiges Instrument im Recruiting und in der Personalbeschaffung. Sie können aber auch eine wunderbare Quelle an (unfreiwillig) komischen Texten darstellen. In einem ersten Beitrag, präsentiert die „JOBBERIE – Jobs und mehr“ einige Beispiele.

Worst of Stellenangebote – Teil 1

wir brauchen eine Empfangsdame in einem Büro, sowohl männlich als auch weiblich. Es handelt sich um einen Job mit wöchentlicher Bezahlung. Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine Nachricht.

Quelle: Blockiertes Inserat in der Facebook-Gruppe der JOBBERIE.

Eigentlich könnte man sagen, dass es fast nicht besser geht. Genderfluid ist Trumpf. Aber ich spekuliere mal ein wenig und würde das Inserat in die Kategorie „freudianisch“ einreihen. Hypothese: Vor dem geistigen Auge sieht der/die Verfasser*in des Inserats eine Frau, weiß aber um die Notwendigkeit nicht zu diskriminieren und ergänzt ganz ehrenhaft „männlich als auch weiblich.“ Die KI sieht das vollkommen entspannt. Das Inserat als Prompttext führt zu folgendem Bildergebnis.

KI generiertes Bild für einen männlich weiblichen Empfang.
Jobberie

Das folgende Inserat ist diesbezüglich noch erfrischender:

Ein Hotel sucht junge Frauen im Alter von 20 bis 50 Jahren für eine Stelle als Rezeptionistin. Bedingungen: in Österreich leben, Teamgeist haben, die deutsche Sprache beherrschen.

Quelle: Blockiertes Inserat Facebook-Gruppe der JOBBERIE.

Also wenn Hotels schon eigenständig Personal suchen, muss der Fachkräftemangel vor allem in den Personalabteilungen eklatant hoch sein. „Junge Frauen zwischen 20 und 50“ ist auch eine sehr schöne Beschreibung, die absolut diskriminierend für alle potenziellen Bewerberinnen unter 20 und über 40 ist. Von den Männern gar nicht zu sprechen… diese werden kategorisch ausgeschlossen. Es fragt sich nur welche Form von „Hotel“ da sucht… klingt doch ein wenig anrüchig. Ich kann mich aber auch irren.

Das nächste Inserat ist erst auf den zweiten Blick eine wahre Wonne.

Wir suchen Qualitätsprüfer/-in für einen Arbeitsplatz in Ulm/Danautal.
Gehalt: 13,50 Eur/Stunde + Fahrtkostenerstattung: 3 Eur/Tag
Einfache, feminine Arbeit, eine Schicht. Wichtig ist ein gutes Auge, denn kleine Teile müssen mit einem Mikroskop oder einer Lupe untersucht werden.
Mindestens B1-Sprachkenntnisse sind erforderlich.

Quelle: Blockiertes Inserat auf Facebook

Das obige Inserat wurde fast schon für die Facebook-Gruppe frei geschaltet, wenn da nicht ein Wort gewesen wäre… Sie raten es sicher. Was soll eine „einfache, feminine Arbeit“ sein? Bitte um sachdienliche Auskünfte. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz ist allerdings ganz klar und streng.

Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung

§ 9.Paragraph 9,
  1. (1)Der/die Arbeitgeber/in (…) darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.

Des Guten zu viel

Die geschlechtsneutrale Ausschreibung mit *_ oder (w/d/m) ist sicherlich sinnvoll. Viele Organisation übertreiben es dann aber auch wieder, so als wollten die Recruiter*innen partout auf der richtigen Seite stehen. Und doppelt gegendert hält bekanntlich am besten:

„Praktikant*in (m/d/w)“

ist dann doch vielleicht ein wenig zu viel des Guten. „Praktikant*in“ oder „Praktikant (m/d/w)“ wäre besser. Ganz nach Wahl.

Das berühmte Schild im Fenster

Anzeigen in Fenstern sollen keine Abhandlung sein. Aber das folgende „Inserat“ finde ich besonders schön. Natürlich sind Fahrerinnen ausgeschlossen und das eigene Auto soll man auch noch mitbringen. Und Ortskenntnisse. Da kann man doch gleich den Taxischein machen und für Uber fahren.

Eine derartige Ausschreibung verstößt in zweifacher Hinweise gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Es schließt alle nicht männlich gelesenen Personen aus und es gibt kein Mindestgehalt an (ganz davon zu schweigen, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht deklariert ist). Aufgrund der Tatsache, dass das eigene Auto – also eigene Betriebsmittel genutzt werden sollen – kann es sich fast nur um eine selbständige Tätigkeit handeln.

Auch hier ist der Gesetzestext – sollte es sich um ein unselbständiges Verhältnis handeln – was zumindest problematisch wäre ziemlich deutlich.

(2) (…) in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Dies gilt sinngemäß für Arbeitsverträge in Wirtschaftsbereichen, in denen es kein kollektivvertraglich oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geregeltes Mindestentgelt gibt (…) In der Stellenausschreibung ist jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen zur Vereinbarung des Entgelts dienen soll.

Fahrer gesucht
Stellenangebot
Archiv Jobberie

Stellenangebote sauber zu verfassen ist nicht nur in Zeiten des sogenannten Arbeitskräftemangels ein Gebot der Stunde. Die Art wie Inserate verfasst werden, erzählen immer auch eine Geschichte über Unternehmen. Wir freuen uns daher auf spannende Hinweise in unseren Kommentaren.


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