Der Karfreitag war bis 2023 ein evangelischer Feiertag, an dem Mitarbeiter*innen mit einem evangelischen Bekenntnis frei hatten. Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs hat diesen gesonderten Feiertag allerdings als diskriminierend gekippt. Der Gedanke ist nachvollziehbar: Alle Arbeitnehmer*innen – egal welcher Religionszugehörigkeit sie angehören – müssen gleich behandelt werden. Der österreichische Gesetzgeber …