Beginnen wir einmal mit den einfachen Dingen. Der Valentinstag ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Daher gelten die Überstundenregelungen, wie an normalen Werktagen. Im Bereich „Blumen und Pflanzen (einschließlich Champignonzucht) gibt es Ausnahmen bei der Wochenend- und Feiertagsruhe. Laut Gesetzestext „kann [es] an sechs Sonn- oder Feiertagen im Jahr und an Samstagen, die vor folgenden Festtagen liegen, bis 17 Uhr: Neujahr, Valentinstag, Ostern, Muttertag, Pfingsten, Allerheiligen (zwei Samstage vorher), Adventsonntage, Weihnachten“ Ausnahmen in der Wochenend- und Feiertagsruhe geben. Andere Themen sind komplexer.
Liebe am Arbeitsplatz: Die rechtliche Seite
Einleitend zwei Beispiele aus der Welt des Sports
Im Dezember 2023 verließ Gritsch den Österreichischen Skiverband (ÖSV) aufgrund ihrer Beziehung mit dem ÖSV-Vertrauenstrainer Florian Stengg. Seitdem startet sie als Privatfahrerin, trainiert von Stengg, bleibt aber ÖSV-Kaderathletin. Der Grund: Nach dem die Beziehung beider öffentlich wurde, stellt der Verband das Paar vor die Wahl: Entweder Beendigung der Beziehung oder Versetzung des Trainers in eine andere Trainingsgruppe. Stengg und Gritsch gingen einen anderen Weg. Sie arbeiten als Privatteam, Stengg verlor seine Anstellung. Die Reisekosten werden vom Verband weiterhin bezahlt. Ein weiteres Beispiel kommt aus Großbritannien.
Im März 2024 entließ der englische Fußballverein Leicester City den Trainer des Frauenteams Willie Kirk. Der Trainer soll ein intimes Verhältnis mit einer seiner Spielerinnen gehabt haben. Die WELT berichtet weiter: Mittlerweile haben sich mehrere Trainer und Offizielle der Women‘s Super League gegen Beziehungen zwischen Trainern und Spielerinnen ausgesprochen, obwohl diese nicht verboten sind. So verurteilte die englische Nationaltrainerin Sarina Wiegman diese Beziehungen in der vergangenen Woche als „sehr unangemessen und nicht gesund“. (Quelle).
Diese beiden Beispiele zeigen wir prekär das Thema „Beziehungen am Arbeitsplatz“ sein kann. Gerade das Beispiel ÖSV beweist, dass auch in Österreich Beziehungen am Arbeitsplatz durchaus problematisch sein können. Allerdings ist das österreichische Arbeitsrecht sehr liberal:
„In Österreich spricht arbeitsrechtlich erstmals nichts gegen Beziehungen am Arbeitsplatz, weder zwischen MitarbeiterInnen noch zwischen ChefIn und MitarbeiterIn“, so Michael Trinko, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte in einem Beitrag zum Thema „Liebe am Arbeitsplatz“.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen in Österreich grundsätzlich keine Einschränkungen bezüglich (Liebes)beziehungen am Arbeitsplatz. Dies gilt sowohl für Liebesbeziehungen zwischen Mitarbeitenden als auch zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden. Die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft schreibt: „Jeder Mensch hat das Recht, seine Beziehungen zu Mitmenschen nach eigenem Willensentschluss zu bestimmen (vgl. § 16 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Die Rechtsprechung prüft Eingriffe in dieses Persönlichkeitsrecht streng: Ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz durch den/die Arbeitgeber*in ist nicht zulässig, weil es der Achtung des Privat- und Familienlebens widerspricht.“ (Quelle).
Ein Fall aus dem Jahr 2021 ist spannend und vielsagend: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bearbeitete den Fall einer Arbeitnehmerin, die wegen ihrer Beziehung zu einem Kollegen gekündigt wurde, während man ihrem Partner sogar anbot zu bleiben. Diese geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung stellt eine klare Diskriminierung dar. Der Hauptgrund bestand in der „Befürchtung“ einer möglichen Schwangerschaft bei der Mitarbeiterin. Dies stuft die Gleichbehandlungsanwaltschaft rechtlich als unmittelbare Geschlechterdiskriminierung ein.
Der Fall spiegelt ein bekanntes Muster wider: Während (potenzielle) Elternschaft bei Männern oft positiv gesehen wird („fatherhood bonus“), führt sie bei Frauen häufig zu beruflichen Nachteilen („motherhood penalty“). Betroffene können sich gegen solche Diskriminierungen wehren: Entweder durch Anfechtung der Kündigung binnen 14 Tagen oder durch Schadenersatzforderungen.
Professionelle Grenzen wahren
Dennoch können Beziehungen am Arbeitsplatz zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Arbeitsleistung durch die Beziehung beeinträchtigt wird. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen eine Verwarnung aussprechen. Bei anhaltenden Pflichtverletzungen, etwa durch unangemessenes Verhalten in Büroräumlichkeiten oder bei Interessenskonflikten durch Abhängigkeitsverhältnisse, obliegt die Entscheidung über eine mögliche Entlassung der gerichtlichen Beurteilung des Einzelfalls.
Beziehungen am Arbeitsplatz haben positive Aspekte für Unternehmen
Beziehungen am Arbeitsplatz können durchaus positive Auswirkungen haben. Unternehmen profitieren von verbesserten informellen Netzwerken und einer effizienteren Zusammenarbeit. Statistiken zeigen zudem reduzierte Fehlzeiten bei Paaren, die im selben Unternehmen beschäftigt sind. Dies lässt sich unter anderem auf eine bessere Koordination der Kinderbetreuung und erhöhtes gegenseitiges Verständnis für berufliche Verpflichtungen zurückführen.
Für einen professionellen Umgang mit Beziehungen am Arbeitsplatz empfiehlt sich:
- Eine klare Trennung von Privatem und Beruflichem
- Zurückhaltung bei öffentlichen Zuneigungsbekundungen
- Verzicht auf private Kommunikation über dienstliche Kanäle
- Offene Kommunikation bei möglichen Interessenskonflikten
Risiken beachten
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass statistisch gesehen nur etwa die Hälfte der Beziehungen am Arbeitsplatz langfristig Bestand hat. Im Falle einer Trennung kann dies erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsklima haben. In solchen Situationen erweist sich häufig ein Abteilungs- oder Unternehmenswechsel als sinnvolle Option zur Wahrung eines professionellen Arbeitsumfelds.
Quellen:
- karriere.at Umfrage „Valentinstag und Arbeitskultur“, 2024
- Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Liebe oder Beziehung im Job
- Liebesbeziehung in der Arbeit: Frau wird gekündigt, Mann wird gebeten zu bleiben