Zuverdienst Notstandhilfe Arbeitslosengeld Streichung

Aus für Zuverdienst zum AMS-Bezug. Was sagen die Studien? – mit Update

Infobox (Quelle AMS) Ab 1. Jänner 2026 ändern sich die Regelungen zum geringfügigen Zuverdienst. Es wird nur noch in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt sein, geringfügig zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe dazuzuverdienen. Diesen Beschluss hat das Parlament im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes im Juni 2025 gefasst. Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen, Übergangsfrist …