Ferialpraktikum / Ferialjob jetzt checken!

Ferialjob 2024

Schon Pläne für den Sommer 2024? Wie wäre es mit einem Ferialpraktikum? Auf der Jobberie haben wir schon das eine oder andere Stellenangebot / Praktikum veröffentlicht. Obwohl der Sommer noch weit weg scheint, ist das Thema „Ferialjob“ aktuell. Und es taucht immer früher im Jahreskalender auf: Einen Artikel zum selben Thema haben wir am 22. Jänner 2023 veröffentlicht. Die Tendenz ist also klar… je früher desto besser.

Deutlich mehr Ausschreibungen im Dezember

Ein kleiner Check zeigt, dass auf der Metajobsuchbörse Metajob im Laufe des letzten Monats 468 Ferialpraktika ausgeschrieben wurden. In den vergangenen 60 Tagen waren es 599. Gerade jetzt in der wohlverdienten Ferienzeit ist es Zeit, sich um das persönliche Wunschpraktikum oder den optimalen Ferienjob zu kümmern. Es ist sogar zu befürchten, dass die begehrtesten Plätze in den Semesterferien bereits weg sind. Dies zeigt deutlich, dass – vor allem die Großunternehmen – bereits im Dezember mit den Ausschreibungen loslegen – dasselbe gilt übrigens in vielen Fällen auch für Lehrstellen, die im September 2024 beginnen.

Gibt man den Begriff Ferialpraktikum auf karriere.at ein, so bekommt man immerhin noch 304 Angebote österreichweit ausgewiesen (allerdings ohne Einschränkung des Suchzeitraums). Selbst die Datenbank des Arbeitsmarktservice weist 28 beim AMS gemeldete Stellen auf. Diese Tatsache ist eigentlich bemerkenswert, da das AMS nicht unbedingt spezialisiert auf die Vermittlung von Ferialpraktika ist.

Achtung: Unterschied Ferialpraktikum und Ferialarbeit / Ferialjob

In Österreich sind die Begriffe leider nicht immer eindeutig im Gebrauch. Auch wir benutzen hier den Begriff „Ferialpraktikum“. Allerdings sollte man genau nachfragen, da es unterschiedliche „Vertragsverhältnisse“ gibt.

Für Jugendliche gibt es drei Möglichkeiten, während der Ferien Arbeitserfahrungen zu sammeln:

  • Ferialpraktika werden meist im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert. Das Lernen steht im Vordergrund. Ferialpraktika, bei denen das Lernen im engen Zusammenhang mit der Ausbildung steht, werden auch von „echten“ sprich ausgewiesenen Schüler*innen oder Studierenden absolviert. Ob das Ferialpraktikum bezahlt wird, unterliegt einer  Vereinbarung zwischen der/dem Praktikant*in und der/dem Arbeitgeber*. Es gibt aber auch  Kollektivverträge, die das Thema regeln. „Echte“ Ferialpraktikant*innen sind nur unfallversichert. In Österreich müssen Stellenangebote eigentlich mit einem Gehalt versehen sein, das gilt auch für Praktika. Daher sind Gehaltsangaben schon ein guter Indikator.
  • Ferialangestellte oder Ferialarbeiter*innen haben ein echtes Dienstverhältnis, das befristet ist. Es gelten sämtliche Bestimmungen des Kollektivvertrages und des Arbeitsrechts. Ferialjobber*innen haben Anspruch auf Entgelt und sind vollversichert (d.h. kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert), sofern die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wird.
  • Volontärinnen/Volontäre halten sich in der Regel in Betrieben auf, um deren Arbeit kennenzulernen, haben aber selbst keinerlei Arbeitspflicht und auch keinen Anspruch auf Entgelt. Sie sind unfallversichert. Aber auch hier muss man ein wenig vorsichtig sein. Im Medienbereich sind Einstiegsposition als Volontariat gekennzeichnet, die aber echte Dienstverhältnisse sind.

Fest steht: Ferialjobs und Praktika sind oft nicht nur eine feine Gelegenheit etwas Geld zu verdienen, sondern bieten auch die Möglichkeit das Arbeitsleben kennen zu lernen. Wenn der Job, dann auch noch mit der Ausbildung zu tun hat, umso besser!

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HR-Research, Blogger aus Wien
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