Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten
Update: 06. Mai. Ab dem 1. April 2024 hat sich bei den „geringfügig Beschäftigen“ einiges geändert. Betroffen sind jene Personen, die parallel mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Ab sofort gilt: Wenn das Entgelt der Dienstverhältnisse in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, muss auch Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Wenn ich also zwei geringfügigen Dienstverhältnissen … Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten weiterlesen
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