Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten

Update: 06. Mai. Ab dem 1. April 2024 hat sich bei den „geringfügig Beschäftigen“ einiges geändert. Betroffen sind jene Personen, die parallel mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Ab sofort gilt: Wenn das Entgelt der Dienstverhältnisse in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, muss auch Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Wenn ich also zwei geringfügigen Dienstverhältnissen … Änderungen bei mehrfach geringfügig Beschäftigten weiterlesen